Neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) per 25. Mai 2018
Per 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, die einige Neuerungen im Bereich des Datenschutzes mit sich bringt. Parallel ist auch die Schweiz daran, ihre Datenschutzgesetzgebung zu revidieren. Es ist zu erwarten, dass sich das neue Datenschutzgesetz weitgehend an den Vorgaben der EU orientiert.
Sicherheit und Transparenz haben für KALADENT höchste Priorität. Dies gilt selbstverständlich auch bezüglich des Schutzes von personenbezogenen Daten, die KALADENT im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verarbeitet.
Entsprechend wird KALADENT per Ende Mai 2018, sowohl im EU-Raum als auch ausserhalb, die Vorgaben der EU-DSGVO umsetzen. Damit stellen wir sicher, dass auch Ihre Daten stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Mit Blick auf das Umsetzungsdatum informieren wir Sie frühzeitig über verschiedene Aspekte der Datenverarbeitung bei KALADENT und legen Ihnen dar, in welchen Bereichen sich die neuen gesetzlichen Regelungen der EU auf Ihre Beziehung zu KALADENT auswirken.
Mehr Informationen zum Thema Datenschutz bei KALADENT finden Sie hier:
Datenschutzerklärung von KALADENT
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die zuständigen Fachstellen in Ihrem Unternehmen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.